Das BVG hat die Online-Durchsuchung in NRW für verfassungswidrig erklärt. Dazu wurde ein weiteres Schutzrecht für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme eingeführt. Derzeit verliest Papier die Begründung und verteilt ein paar Watschen an die Politiker. Und schaut mal wie verzweifelt der Wiefelspütz schaut. Muahahahaha!
Heute Abend: Chaosradio einschalten!
Update: Hier gibts einen Torrent von der Phoenix-Aufzeichnung. Damit hat man den genauen Wortlaut des Urteils zur Hand, wenn mal wieder einer behauptet, er könne das Recht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integretität von informationstechnischen Systemen nirgends im Grundgesetz finden. (via)
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