Schaut man so durch die Blogosphäre und die Kommentare, dann mischt sich zwischen den Jubel auch immer mehr Skepsis, ob dieses Urteil denn nun wirklich im Sinne des Volkes ist. Schließlich wurde das NRW-Verfassungsgesetz zwar als verfassungswidrig und nichtig erklärt, die Online-Durchsuchung als Ermittlungsmethode grundsätzlich aber unter hohen Auflagen erlaubt. Deshalb hier ein paar Gedanken zu diesem Grundsatzurteil des BVG. Es gilt allerdings zu beachten: IANAL.
Online-Durchsuchung nicht verboten
Das BVG hat die Online-Durchsuchung als Ermittlungsmethode nicht grundsätzlich verboten. Ich denke das war zu erwarten. Das Gericht hatte hier zwischen den Schutzinteressen des Staates auf der einen Seite und den Grundrechten der Bürger auf der anderen Seite abzuwägen. Und dass das Gericht hier dem Staat durchaus auch das Recht zugesteht seine Ermittlungsmethoden an die aktuellen technischen Entwicklungen anzupassen war klar. Ich denke wer tatsächlich erwartet hat, das Gericht würde die OD komplett verbieten, war wohl etwas blauäugig.
Allerdings hat das BVG auch erkannt, dass die Maßnahme ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre des Bürgers darstellt und deshalb hohe Anforderungen formuliert. Die OD ist nur möglich wenn "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Das schließt aus, dass zum einen eine OD durchgeführt wird, um Beweise zu finden, die diese konkrete Gefahr erst begründen (sprich: präventive Überwachung aller Bürger). Bei fefe steht dazu:
Das Erfordernis tatsächlicher Anhaltspunkte führt dazu, dass Vermutungen oder allgemeine Erfahrungssätze allein nicht ausreichen, um den Zugriff zu rechtfertigen. Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen festgestellt sein, die eine Gefahrenprognose tragen.
Zudem kann die OD nicht für alle möglichen Strafvergehen genutzt werden kann. Und was ein überragend wichtiges Rechtsgut ist, sagt das BVG auch sehr deutlich:
Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder
solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen
oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der
Menschen berührt.
Neues Grundrecht
Das BVG hat mit dem heutigen Tag ein neues Grundrecht eingeführt: Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Schon allein deshalb ist für mich dieses Urteil ein Erfolg, denn die obersten Richter haben erkannt, dass die bisherigen Grundrechte nicht mehr ausreichten, um die Privatsphäre der Bürger ausreichend zu schützen (die Begründung spricht hier von einer "Schutzlücke"). Dabei haben die Richter, soweit ich das richtig mitbekommen habe, auch die Frage geklärt, ab wann Telekommunikation in den Schutzbereich von Artikel 10 GG fällt.
Wir erinnern uns: Die Politik hatte versucht mit Aalglatten Neudefinitionen des "Telekommunikationsvorgangs" sich um die Verfassung zu winden, um ihre Gesetzesvorlage auf rechtsstaatliche Füße zu stellen. Da wurde dann diskutiert wo der "Schutzbereich" des Artikels beginne und die Regierung behauptete sogar, dass dies erst dann beginnt, wenn der Übermittlungsvorgang "unumkehrbar eingeleitet" wird.
Das Gericht hat festgestellt, dass Internetdienste und Kommunikation im Internet (sofern diese nicht öffentlich ist) unter das neue Grundrecht fällt, wenn sie nicht schon durch andere Grundrechte (wie Art. 10) geschützt sind. Damit ist auch die Diskussion beendet, ob und inwieweit E-Mails auf IMAP-Servern geschützt sind. Mobile Geräte, wie Laptops, sind nun kein Freiwild mehr, nur weil sie sich nicht in der Wohnung befinden. Das halte ich für eine extrem wichtige und notwendige Aussage.
Der nächste Schritt
Zwar sind viele derzeit enttäuscht darüber, dass das Gesetz nicht komplett kassiert wurde und einige meinen, dass sich Schäuble schon was zusammenbasteln wird, um irgendwelche extremen Bedrohungslagen zu konstruieren. Deshalb müssen wir jetzt an eine Archillesferse der OD: Die Beweiskraft von Erkenntnissen, die aus der OD gewonnen wurden. Schließlich ist es durchaus möglich, dass ein Trojaner falsche Daten sammelt, auf dem falschen Rechner läuft und in einem bösartigen Szenario vielleicht sogar selbst falsche Beweise deponiert oder Beweise vernichtet, die die Unschuld beweisen könnten. Wir müssen es schaffen die Beweiskraft der OD in Frage zu stellen oder zumindest über die Rechtssprechung sehr sehr hohe Anforderungen zu stellen, die die ganze Sache dann so aufwändig teuer bis hin zu unmöglich machen, dass es faktisch ein wertloses unbrauchbares Ermittlungswerkzeug ist, das niemand einsetzt, obwohl es verfassungsrechtlich möglich wäre.
Insgesamt ist der heutige Tag aus meiner Sicht ein guter Tag für Freiheit, Privatsphäre und Demokratie in unserem Land. Dieses Mal haben die Datenschützer die Schlacht gewonnen und Politik und Staat wurden in die Schranken gewiesen.
Mehr Infos:
- BVerfG Pressemitteilung
- BVerfG Leitsätze zum Urteil
- netzpolitik.org: Die Entscheidung - Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht (ständig aktualisiert)





